Das Bayerische Digitalgesetz
Motor für den serviceorientierten digitalen Freistaat
Im Bayerischen Digitalgesetz sind – deutschlandweit erstmals – digitale Rechte für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen verbindlich verankert. Mit dem Gesetz wurde eine umfangreiche rechtliche Grundlage für die weitere Digitalisierung der Verwaltung geschaffen. So gilt etwa seit August 2022 in der gesamten bayerischen Verwaltung das Prinzip „digital first“. Dies bedeutet, dass jedes neue Verfahren zunächst digital konzipiert und umgesetzt werden soll. U.a. verpflichtet das Gesetz den Staat auch dazu, Verwaltungsservices über mobile Endgeräte anzubieten.
Durch diese und weitere Zielsetzungen des Bayerischen Digitalgesetzes wird sich die Dynamik der digitalen Transformation von Staat und Verwaltung absehbar erhöhen und die „Behördenwelt“ im Freistaat nachhaltig verändern. Diesen tiefgreifenden technologischen, organisatorischen und kulturellen Wandel greift der 9. Zukunftskongress Bayern wieder auf.
Über den Kongress
Der Zukunftskongress Bayern bietet eine etablierte Plattform für den Austausch über die aktuelle Entwicklung der Digitalisierung von Staat und Kommunen. Dabei geht es, auf der Grundlage einer profunden Standortsbestimmung, insbesondere darum, Konzepte, Strategien und Lösungen für die weitere digitale Transformation von Staat und Verwaltung miteinander zu diskutieren. Ein intensiver und durchaus auch kontroverser Diskurs soll einen Beitrag für die weitere digitale Transformation des Freistaats und die weitere Vernetzung der relevanten Akteure leisten.
Themen sind u.a.
- OZG-Umsetzung
- OZG-Folgegesetz
- Digitale Verwaltungsprozesse
- Changemanagement
- Prozessmanagement
- Smart City
- IT-Sicherheit
- Digitale Souveränität
- Künstliche Intelligenz
- Kollaboration/Kooperation
Diese diskutieren wieder zahlreiche Expertinnen und Experten aus den Zielgruppen:
- Öffentliche Verwaltung
- Politik
- Wissenschaft
- IT- und Beratungsunternehmen